Von der Energieeinsparverordung ENEV 2013…..- ENEV 2016 zum GebäudeEnergieGesetz GEG 2020:

Seit vielen Jahren gibt es die Energieeinsparverordnung. Durch verschiedene Novellierungen durch die Bundesregierung wurden die Anforderungen an die Energieeinsparung stetig verschärft, mit dem Ziel die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und bis 2020 den Null-Energie-Haus Standard zu erreichen. Zur Entlastung der Umwelt sollte dabei der Einsatz von erneuerbaren Energien für Warmwasser, Heizung und Klimatisierung erhöht werden. Die Änderungen dazu haben zum neuen GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 geführt, welches seit dem 01.November 2020 gilt. 

Das GEG gilt für Gebäude, die mit Zuhilfenahme von Energie beheizt oder auch gekühl werden, ausser Bauten, wie Ställe (für Tiere), unterirdische Bauten, oder Gewächshäuser, etc. Bei der GEG werden alle Bauteile nach ihrer Nutung in Wohn- und Nichtwohngebäude eingeteilt, wobei auch unterschiedliche energetische Anforderungen an diese Kategorien angestellt werden und dabei bestimmt wird, wie die entsprechenden Nachweise berechnet werden.

Im Neubaubereich werden Gebäude, welche unter das GEG fallen, grundsätzlich nur noch als Niedrigstenergiegebäude geplant und errichtet. Aber auch bei Gebäuden im Bestand sieht das GEG verschiedene Nachrüstpflichen vor. Bei Sanierung, An- und Ausbau, sowie bei der Renovierung öffentlicher Gebäude sind die Anforderungen des GEG zu berücksichtigen.

Da das neue GEG sehr umfangreich ist, ist im einzelnen vom Architekten, Planer, etc. die Anwendung im konkreten Fall mit den Inhalten des GEG abzustimmen um umzusetzten. Dieser kleine Beitrag dient lediglich den Hinweis auf das neue Gesetz. Informieren Sie sich zur Gesamtthematik der neuen GEG tiefgreifender z.B. auf der Homepage: www.geg-info.de.

Achtung: Im Zusammenhang mit dem neuen GEG Gesetz ändert sich auch die Messpraxis bei Blower-Door-Tests. In diesem Zusammenhang weise ich auf die "alte Norm" DIN EN 13829 und die neue Norm für den Luftdichtheitstest nach DIN EN ISO 9972:2018 hin. Der jeweilige Geltungsbereich ist abhängig vom Stand des Bauantrags oder Bauanzeige und ist im Einzelfall zu prüfen.

 

Achtung: Die Anforderungen für eine KfW-Förderung entsprechen nicht den Anforderungen der ENEV, bzw. der GEG!

Informieren Sie sich zu den aktuellen KfW-Förderprogrammen auf der Homepage der Kfw unter: www.kfw.de

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